Das KooperationsGesetz (KoopG)

Seit dem Jahre 2013 (!) liegt der Gesetz-Entwurf des Justizministeriums für ein KoopG (Kooperations-Gesetz) vor! Damit sollten die - vor allem kostenmäßigen - Nachteile von Genossenschaftsgründungen gegenüber anderen Rechtsformen beseitigt werden. Seit Jahren wird das politisch "ausgesessen"! Welche Rolle spielen dabei Parteien und Verbände?

Wir unterstützen den CoopGo-Verband, der nunmehr die Parteien dringend auffordert zu zeigen, wie ernst man die Förderung von Genossenschafts-Gründungen wirklich meint. Bereits 2012 hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Rechtsformnachteile recherchiert und deutlich bestätigt. Daraus entstand 2013 der - durchaus nachvollziehbare Entwurf - des KoopG. (Kooperations-Gesellschaft, haftungsbeschränkt). Es war nicht nur eine Antwort auf den "UG-Boom"  ("kleine GmbH"); es war eigentlich eine klare Entscheidung für mehr Neugründungen in kooperativer Rechtsform. Der Rechtsform-Nachteil für "Geno-Starter" in Deutschland wird eindeutig: Im Verhältnis zu Frankreich müsste Deutschland derzeit über 35.000 (!) Genossenschaften haben. Tatsächlich sind es jedoch lediglich (dramatisch niedrig!): Nur ca. 7.700 Genossenschaften!. Der CoopGo-Verband fordert dringend Regierung und Parlament auf: A. Das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. B. Die Gründe für die inzwischen über 8 Jahre (!) dauernde Verzögerung und das diesbezügliche Verhalten der Genossenschafts-Verbände offenzulegen! 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B.Open Streetmaps welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen