Besonderheit Genossenschaften

Im Genossenschafts-Gesetz (GenG) sind die Aufgaben von "Genossenschaftlichen Spitzenverbänden" geregelt. Darüber hinausgehend sind sie sozusagen "Bezugspunkte" für Politik und Verwaltung. Ihre eigentliche Funktion ist, eher "informell" wirksam zu sein.

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